28.09.2022
Liebe Patienten,
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz für den Herbst und Winter wieder verschärft. Ab dem 1. Oktober gilt somit in Zahnarztpraxen wieder die FFP2-Maskenpflicht für alle Patienten und Begleitpersonen ab 6 Jahren.
Wir bitten Sie daher, unsere Praxis nur mit einer FFP2-Maske zu betreten. Ein Mund-Nasenschutz (OP-Maske) ist nicht mehr ausreichend. Falls Sie keine entsprechende Maske dabei haben sollten, erhalten Sie selbstverständlich an unserer Rezeption gegen eine geringe Gebühr eine FFP2-Maske.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Praxisteam Zahnärzte Benderstrasse