Die alte Krankenversicherungskarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst. Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich Versicherte nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Zahnarzt aufsuchen. Die alten Chipkarten sind dann ungültig. In der Praxis können alte Karten nicht mehr eingelesen werden. Patienten, die noch keine neue Karte haben, sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse wenden. Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar 2015 nicht mehr, egal welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Ohne elektronische Gesundheitskarte erhält der Patient eine Privatrechnung. Patienten, die ab 1. Januar 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen. Ansonsten ist der Zahnarzt verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen; auch Medikamente, eine Physiotherapie oder sonstige Leistungen müssen Patienten privat bezahlen, wenn sie keine eGK haben.|
Dr. Constantin Oberherr Benderstrasse 72
Sprechstunde
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